Erbrecht anhand konkreter Fälle
Die Aussicht, etwas zu erben, lässt niemanden kalt. Das Nachdenken darüber, wer Erbe werden soll, wenn man selbst einmal nicht mehr ist, belastet oft. Denn die Angst, beim Erben oder Vererben etwas falsch zu machen, verunsichert. Fehler können dann rasch passieren. Gerade, wenn man die Vorschriften, die seit 1.1.2017 gelten, nicht kennt. Und dann kommt es dazu, dass die Erben streiten ...
Mit wahren Fällen aus der journalistischen Praxis zur Verfügung gestellt und um einige neue ergänzt von Peter Resetarits unternimmt dieser Ratgeber auch in seiner 3. Auflage wieder eine Reise durch das neue Erbrecht. Zu oft gestellten Fragen wie zB Brauche ich überhaupt ein Testament? Wie schreibe ich es? Was ist beim Pflichtteil zu beachten? Doch lieber verschenken als vererben? Was ist nach einem Todesfall zu tun? macht der Ratgeber auf rechtlich Wichtiges aufmerksam und zeigt, wie sich erbrechtliche Probleme konkret lösen lassen.
Sendungsverantwortlicher für 'Bürgersendungen' im ORF. Er präsentiert die Sendungen 'Bürgeranwalt' und 'Am Schauplatz Gericht'.
1. Wer braucht ein Testament? - Wissenswertes zur gesetzlichen Erbfolge
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Haben Sie schon ein Testament? Viele, die darüber nachdenken, ob sie ein Testament machen sollen, fragen sich, ob sie denn ein Testament überhaupt brauchen. Gerade jetzt, wo bereits seit 1.1.2017 das neue Erbrecht gilt.
Was passiert OHNE Testament?
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Wenn es kein Testament gibt, tritt automatisch die im Gesetz vorgesehene Erbfolge ein. Wenn Sie also zu Lebzeiten nicht festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll, verlassen Sie sich damit auf die gesetzliche Erbfolge. Ihr Vermögen wird unter Ihren Angehörigen so verteilt, wie es in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) mit einigen nun neuen Vorschriften zum Erbrecht bestimmt.
Wer BRAUCHT ein Testament?
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Wenn Sie nicht wissen, ob Sie ein Testament "brauchen", sollten Sie zunächst einmal wissen, wie denn die gesetzliche Erbfolge nach Ihnen konkret aussehen würde. Denn vielleicht ist damit ohnedies alles bestens geregelt. Sie sollen vor allem drei Fragen stellen (und richtig beantworten können):
- Wird österreichisches Erbrecht für meine Nachfolge gelten?
- Wer sind meine Erben nach dem Gesetz?
- Was würden meine Erben nach dem Gesetz erhalten?
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Die Antworten auf diese Fragen - also die Informationen, wie Ihre Erbfolge in Österreich nach dem Gesetz konkret aussehen würde - sind Grundlage für die Entscheidung, ob Sie ein Testament machen werden "müssen" oder nicht. Denn wenn Sie mit den in Österreich im Gesetz vorgesehenen Erben einverstanden sind und auch mit der im Gesetz vorgesehenen Aufteilung unter Ihren Erben, brauchen Sie kein Testament zu machen. Für Sie ist das Thema "Testament" damit auch schon wieder erledigt.
Wie finden Sie die Antworten auf die drei genannten Fragen? Nun, Sie sollten dazu Folgendes wissen:
Wird ÖSTERREICHISCHES Erbrecht für meine Nachfolge gelten?
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Für alle, die vor dem 17.8.2015 gestorben sind, war die Frage leicht zu beantworten: War der Verstorbene österreichischer Staatsbürger, war auch österreichisches Erbrecht anwendbar. Nur: Mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist seit dem 17.8.2015 alles anders geworden. Es kommt seither in Österreich nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft an. Österreichisches Erbrecht gilt seither nur mehr dann, wenn der Verstorbene bei seinem Tod seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Österreich gehabt hat.
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Was ist das, der "gewöhnliche Aufenthalt"? Die Europäische Erbrechtsverordnung definiert das leider nicht. Erst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird irgendwann einmal Klarheit bringen. Bis dahin können wir nur vermuten, dass damit eine Art Lebensmittelpunkt gemeint ist, den der Verstorbene bei seinem Tod gehabt hat (und darauf hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das dann auch so sehen wird).
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Das heißt also: Ein Franzose, der bis zu seinem Tod in Wien gelebt hat, vererbt seine Sachen nach österreichischem Erbrecht. Ein Österreicher, der nach Deutschland ausgewandert ist und dort stirbt, vererbt sein Hab und Gut - selbst wenn es sich in Österreich befindet - nach deutschem Erbrecht. Ein Deutscher, der bis zu seinem Tod in Frankreich gelebt hat, vererbt seinen Nachlass nach französischem Recht usw. Die Europäische Erbrechtsverordnung - die in allen Mitgliedstaaten der EU (außer in Dänemark, Irland und im Vereinigten Königreich) gilt - sieht dies seit 17.8.2015 so vor.
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